Allgemeine Geschäftsbedingungen für Rabus Insektenschutzsysteme

  1. Der Vertrag kommt gemäß der schriftlichen Bestellung und zu den nachstehenden Bedingungen zustande.

  2. Auf der Bestellung wird ein Zeitraum für den vorläufigen Ausführungstermin angegeben. Hinsichtlich dieses Ausführungstermins gelten für Insektenschutzsysteme und Lichtschachtabdeckungen folgende einheitliche Regelungen, soweit nicht hinsichtlich einzelner Renovierungsbereiche etwas Abweichendes bestimmt ist:

    2.1. Der endgültige Termin innerhalb des angegeben Zeitraumes für Abholung, Anlieferung und Montage wird von uns spätestens zehn Tage vorher mitgeteilt, sofern der Besteller mit uns bis dahin noch keine Vereinbarung über einen endgültigen Termin getroffen hat. Führen wir die Bestellung nicht zu dem festgelegten oder vereinbarten endgültigen Termin aus, so kann der Besteller schriftlich eine angemessene Nachfrist von zwei Wochen, bei als solchen gekennzeichneten Spezialanfertigungen von vier Wochen, setzen. Nach ergebnislosem Ablauf der Nachfrist hat der Besteller das Recht, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen. In diesen Fällen können wir den Besteller unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern zu erklären, ob er weiter auf der Erbringung der Leistung besteht. Bis zur Entscheidung des Bestellers sind wir zur Leistung nicht verpflichtet. Das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen, besteht nicht, wenn wir trotz der Fristsetzung durch den Besteller nicht mit dem Rücktritt oder dem Verlangen nach Schadenersatz rechnen mussten.

    2.2. Falls wir aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht rechtzeitig vor Ausführungstermin selbst beliefert wurden oder ins sonstigen Fällen höherer Gewalt sind wir berechtigt, den Ausführungstermin bis zur Selbstbelieferung sowie im Übrigen für die Dauer der Behinderung spätestens bis sechs Wochen nach dem Ausführungstermin hinauszuschieben. Danach stehen dem Besteller unter den Voraussetzungen von Ziffer 2.1. die dort geregelten Rechte zu. Terminänderungswünsche des Bestellers für den endgültig festgelegten oder vereinbarten Termin können nur berücksichtigt werden, wenn sie spätestens 24 Stunden vorher mitgeteilt wurden. Eine Verlegung des Ausführungstermins über den vereinbarten vorläufigen Ausführungszeitraum hinaus ist nur einmal um längstens einen Monat möglich.

    2.3. Bei vergeblichen Anfahrten zu einem vereinbarten oder festgelegten Termin, der Vergeblichkeit nicht von uns zu vertreten ist, hat der Besteller die nach den üblichen dem Fahrzeugtyp entsprechenden Sätzen des Spediteurgewerbes berechneten Fahrtkosten zu ersetzen, unbeschadet seines Rechts, nachzuweisen, dass die tatsächlichen Kosten geringer sind. Ermöglicht der Besteller schuldhaft nicht binnen acht Wochen nach dem festgelegten Termin die Ausführung des Auftrags, so können wir nach Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist die Vertragserfüllung ablehnen. In diesem Fall sowie bei endgültiger Erfüllungsablehnung oder Kündigung des Vertrages durch den Besteller können wir die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen, mindestens aber eine Pauschale von 15% der Auftragssumme verlangen. Dem Besteller bleibt jeweils der Nachweis vorbehalten, dass wegen ersparter Aufwendungen keine oder eine geringere Vergütung als die Pauschale zu zahlen ist. Bei Renovierungsleistungen, die auf Maß erfolgen und bei denen daher schon Teile auf Maß gefertigt sind, sind mindestens die insoweit tatsächlich angefallenen Materialkosten zu bezahlen.

    2.4. Machen uns technische Gegebenheiten beim Besteller, die trotz sorgfältiger Auftragsaufnahme nicht feststellbar waren, die Ausführung des Auftrages nach dem Verfahren von Insektenschutz Rabus unmöglich, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden wir, soweit technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar, den alten Zustand wiederherstellen.

  3. Nach dem Verfahren von Insektenschutz Rabus werden Insektenschutzgitter und Lichtschachtabdeckungen aus Aluminiumprofilen individuell nach Maß gebaut. Die Insektenschutzgitter lassen sich je nach Bedarf drehen, rollen, schieben oder einhängen. Bei einigen Varianten werden Befestigungslöcher in den Blendrahmen oder ins Mauerwerk gebohrt. Wo die Bohrungen gesetzt werden, entscheidet sich an den örtlichen Gegebenheiten.

  4. Mängel sollen zweckmäßigerweise umgehend nach deren Feststellung gerügt werden. Im Falle von Mängeln gelten ausschließlich nachfolgende Regelungen.

    4.1. Bei Mängeln werden innerhalb angemessener Frist nachbessern oder bei von uns gelieferten Neuteilen nach unserer Wahl Ersatz liefern. Der Besteller hat die Nachbesserung in seinen Räumen oder die Abholung schadhafter Teile zu gestatten. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung fehl, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder unseres Verhaltens etwas anderes ergibt. Das Recht, Schadenersatz oder Ersatz für vergebliche Aufwendungen zu verlangen bleibt unberührt.

    4.2. Die Mängelansprüche erstrecken sich nicht auf solche Schäden, die beim Besteller durch natürliche Abnutzung oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.

    4.3. Unwesentliche handelsübliche oder technisch bedingte Farbabweichungen führen nicht zu Mängelansprüchen des Bestellers. Konstruktions- und Modelländerungen, insbesondere technische Verbesserungen bleiben uns im Rahmen des für den Besteller Zumutbaren vorbehalten.

  5. Unsere Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist beschränkt auf Schäden, die wir vorsätzlich, grob fahrlässig herbeigeführt haben. Ansprüche des Bestellers nach dem Produkthaftungsgesetz und wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben unberührt.

  6. Die Zahlung des umseitig errechneten Endpreises hat bei Abnahme und ohne Skontoabzug zu erfolgen. Wir sind zur Teilerfüllung von sich in sich abgeschlossenen Teilen der Bestellung berechtigt, und der Besteller ist unbeschadet seiner sonstigen Rechte nach diesen Bedingungen, insbesondere seiner Verzugs- und Mängelansprüche, verpflichtet, die ihm berechnete Teilleistung zu bezahlen. Dies gilt nicht, wenn die teilweise Erfüllung des Vertrages für den Besteller kein Interesse hat.

  7. Bei allen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag zwischen uns und Vollkaufleuten sowie zwischen uns und Personen, die nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand der Sitz von Insektenschutz Rabus.

Wir werden die von unseren Kunden in Bestellungen angegebene Daten dazu verwenden, um sie über aktuelle Entwicklungen rund um unsere Produkte auf dem Laufenden zu halten. Sie können dieser Verwendung jederzeit widersprechen, ohne dass ihnen hierdurch Nachteile entstehen. Richten Sie ihren Widerspruch bitte an die Adresse von Insektenschutz Rabus.

Insektenschutz Rabus

Christian Rabus

Alpenstraße 12a, 86836 Lagerlechfeld

08232 - 503 1002

0171 - 710 2710

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